Lieder Schießsport • Am Hohen Schoppen 32 • 40882 Ratingen - Telefon & FAX: 02102-873115
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Lieder Schießsport
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- AGB -
 
  Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
  1.  Einhaltung waffenrechtlicher Vorschriften
Erwerbscheinpflichtige Waffen und Munition werden nur gegen Vorlage von gültigen Dokumenten geliefert, z.B. Jagdschein im Original oder amtlich bestätigte Fotokopie (nicht älter als 14 Tage), Waffenbesitzkarte oder Munitionserwerbschein im Original. Pulver kann nur gegen Vorlage des Original-Sprengstoff-Erlaubnisscheines in unseren Filialen erworben werden. Erwerbscheinfreie Waffen (z.B. Luftdruckwaffen, Signalwaffen, usw.) liefern wir nur gegen amtliche Bestätigung (Kopie Personalausweis) oder im Original, dass der Erwerber das 18. Lebensjahr vollendet hat. Weitere Information finden Sie am Ende der AGBs.
 
  2.  Vertragsgegenstand
Falls einer unserer Lieferanten uns nicht mit der bestellten Ware beliefert, sind wir zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Der evtl. bereits bezahlte Kaufpreis wird unverzüglich erstattet.
 
Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind weder Beschaffenheitsangaben noch Garantien. Garantien liegen nur dann vor, wenn diese ausdrücklich als solche bezeichnet wurden.
 
Die Firma Lieder Schießsport kann verlangen, dass eine Bestellung schriftlich abgegeben oder schriftlich bestätigt wird.
 
Der Vertrag kommt durch Annahme der Kundenbestellung durch die Firma Lieder Schießsport zustande. Sofern vom Kunden nicht ausdrücklich eine besondere Annahmeerklärung gewünscht wird, braucht ihm die Firma Lieder Schießsport gemäß § 151 Satz 1 BGB keine besondere Annahmeerklärung zu überlassen.
 
Bestellt der Kunde per Internet, so wird der Zugang der Bestellungen unverzüglich auf elektronischem Wege bestätigt.
 
  3.  Widerrufsrecht und Belehrung
 
Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
 
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu EUR 40,- beträgt, haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
 
Das Widerrufsrecht gilt nicht für folgende Waren bzw. Warengruppen: Bild-, Ton- und Datenträger, CDs, DVDs, Software, soweit deren Versiegelung geöffnet wurde(n), Zeitungen, Zeitschriften, Illustrierte sowie Bücher, soweit deren Klarsichtschutzhülle geöffnet worden ist, Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Dazu gehören insbesondere auch Sonderbestellungen des Kunden, wie z. B. speziell für den Kunden bestellte Ersatzteile etc., Waren, die nach Kundenspezifikation aus Standardkomponenten konfiguriert werden, sobald diese genutzt oder in Betrieb genommen wurden, Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können, vom Kunden aufgebaute Bausätze und solche Teile, die vom Kunden bereits eingebaut wurden, Batterien, Akkus, Kabel, Leuchtmittel, soweit deren Versiegelung oder Verpackung geöffnet wurde, Meterware, Verbrauchsmaterial, soweit die Originalverpackung geöffnet worden ist.
 
  4.  Verfügbarkeitsvorbehalt
Sollte die Firma Lieder Schießsport nach Vertragsabschluß feststellen, dass die bestellte Ware oder Dienstleistung nicht mehr verfügbar ist oder aus rechtlichen Gründen nicht geliefert werden kann, wird der Vertragspartner unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert. Die Firma Lieder Schießsport kann dem Kunden eine objektiv zumutbare, in Qualität und Preis gleichwertige, Ware oder Dienstleistung anbieten.
 
  5.  Lieferung
Bei unvollständiger Lieferung oder Beschädigung auf dem Transportweg wird der Kunde die die Firma Lieder Schießsport schnellstmöglich informieren. Versandpreise ersehen Sie in unseren versandinformationen.
 
  6.  Preis
Die Preisangaben sind Endpreise und enthalten die am Tag der Rechnungsstellung in Deutschland gültige Mehrwertsteuer. Sollte eine gesetzliche Mehrwertsteuer-Erhöhung erfolgen, ist die Firma Lieder Schießsport zur Berechnung des erhöhten Mehrwertsteuersatzes berechtigt.
Der Kaufpreis wird sofort mit Bestellung fällig.
Der Kunde kann den Kaufpreis per Rechnung, per Nachnahme oder per Bankeinzug zahlen. Zur Absicherung des Kreditrisikos behalten wir uns entsprechend der jeweiligen Bonität vor, die von Ihnen erbetene Lieferung nur gegen Nachnahme/Sofortzahlung zu tätigen. Wir behalten uns weiterhin vor, in Einzelfällen erst nach Anzahlung auszuliefern. Dieses teilen wir Ihnen vor Vertragsschluss mit.
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist die Firma Lieder Schießsport berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% Punkten über dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist die Firma Lieder Schießsport berechtigt, diesen geltend zu machen.
 
  7.  Eigentumsvorbehalt
Die Firma Lieder Schießsport behält sich das Eigentum an aller Ware, die von ihr an einen Kunden ausgeliefert wird, bis zu deren endgültiger und vollständiger Zahlung vor.
Soweit die Firma Lieder Schießsport im Rahmen der Gewährleistung eine voll bezahlte Ware austauscht, wird bereits heute vereinbart, dass das Eigentum an der auszutauschenden, zurückzusendenden Ware vom Kunden auf die Firma Lieder Schießsport und umgekehrt das Eigentum an der Austauschware von der Firma Lieder Schießsport auf den Kunden in dem Zeitpunkt übergeht, in dem die Zustellung der Sendung an den jeweils bestimmten Empfänger erfolgt.
Verpfändungs- und Sicherungsübereignung von Waren, die Eigentum der Firma Lieder Schießsport sind, ist ohne unsere ausdrückliche schriftliche Einwilligung untersagt, bei Pfändungen Dritter und sonstigen das Interesse der Firma Lieder Schießsport berührenden Ereignissen ist der Firma Lieder Schießsport sofort schriftlich Mitteilung zu machen, bei Pfändungen unter Übersendung des Pfändungsprotokolls.
Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware ist pfleglich zu behandeln und instand zu halten.
 
  8.  Gebrauchsinformationen
Mitgelieferte Gebrauchsinformationen sind vor Benutzung der Ware aufmerksam zu lesen.
Der Kunde muss bei Überlassung der Produkte, soweit gesetzlich zulässig, an eine andere Person dieser auch die Gebrauchsinformationen weitergeben und zum lesen auffordern.
 
  9.  Mängelhaftung
Die Firma Lieder Schießsport haftet dafür, dass die Produkte zum Zeitpunkt der Übergabe eine etwa vereinbarte Beschaffenheit haben bzw. frei von Sachmängeln sind, d.h. dass sie sich für die im Vertrag vorausgesetzten Verwendungen oder für die gewöhnliche Verwendung eignen und eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Kunde nach der Art der Sache und/oder der Ankündigung des Herstellers erwarten kann.
Die Dauer der Gewährleistung bei Neuware beträgt zwei Jahre. Sie beginnt mit dem Zugang der Ware beim Kunden. Die Dauer der Gewährleistung für Schadenersatzansprüche beträgt ein Jahr.
Im Fall des Mangels kann der Kunde gemäß § 439 BGB nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
Schadenersatzansprüche wegen Mängeln der Sachen sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Firma Lieder Schießsport die Mängel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen oder schuldhaft Schäden an Leben, Gesundheit oder Körper verursacht hat.
Die Erklärung des Rücktritts oder der Minderung sowie, sofern nicht ausgeschlossen,das Verlangen von Schadenersatz statt der Leistung oder von Aufwendungsersatz bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Die Gewährleistungsansprüche erstrecken sich nicht auf natürlichen Verschleiß und nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrübergang durch fehlerhafte, nachlässige, nicht bestimmungsgemäße oder unsachgemäße Verwendung oder Handhabung verursacht werden. Von den Gewährleistungsansprüchen ebenfalls nicht erfasst werden Schäden, die infolge einer Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung, infolge unzureichender Wartung, fehlerhafter,wiedergeladener,nicht CIP zugelassener oder sonst ungeeigneter Munition oder auch infolge ungeeigneter Pflegemittel oder deren unsachgemäßen Gebrauchs entstehen. Des weiteren erstrecken sich die Gewährleistungsansprüche nicht auf Schäden aufgrund höherer Gewalt oder von Umwelteinflüssen, ferner nicht auf Schäden, die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse verursacht werden, welche nach Sinn und Zweck des Vertrags nicht vorausgesetzt sind. Nicht erfasst von Gewährleistungsansprüchen werden auch Schäden, die auf eine unsachgemäße und/oder wesentliche Änderung oder auf Instandsetzungsarbeiten durch den Kunden oder Dritte zurückzuführen sind.
Holzteile, insbesondere Schäfte, sind ein natürliches Produkt und unterliegen in Farbe und Maserung einer natürlichen Verschiedenheit; Farbton- oder Maserungsabweichungen berechtigen nicht zur Reklamation. Gravuren sind eine künstlerische Leistung, die entsprechend der jagdlichen Tradition erbracht werden und in jedem Einzelfall ein Unikat darstellen, unwesentliche oder zumutbare Abweichungen berechtigen nicht zur Reklamation.
 
10.  Haftung
Die Firma Lieder Schießsport haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Soweit es danach für die Haftung auf Verschulden oder auf den Grad des Verschuldens ankommt, haftet die Firma Lieder Schießsport nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Soweit in diesen Bedingungen nicht anders vorgesehen, sind Schadenersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, ausgeschlossen.
 
11.  Rechtswahl
Auf die Rechtsverhältnisse zwischen der Firma Lieder Schießsport und Kunden, sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1988 ist ausgeschlossen.
Die oben angeführten Bestimmungen lassen zwingende Regelungen des Rechts des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt, wenn und soweit der Kunde einen Kaufvertrag abgeschlossen hat, der nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden kann (Verbrauchervertrag) und wenn der Kunde die zum Abschluss des Kaufvertrags erforderlichen Rechtshandlungen in dem Staat seines gewöhnlichen Aufenthaltes vorgenommen hat.
 
12.  Erfüllungsort
Erfüllungsort ist für Zahlungen und Lieferungen ist der Geschäftssitz der Firma Lieder Schießsport.
 
13.  Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder nachträglich werden, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall gilt anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung als vereinbart, die, soweit rechtlich möglich, den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interesse der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt sinngemäß, soweit der Vertrag eine nicht vorhergesehene Lücke aufweist.
 
 
 
Hinweise zum Waffen- und Munitionserwerb
 
Bundeswaffengesetz – das Waffenrecht

Das Gesetz ist seit dem 1. April 2003 gültig. Am 11. Juli 2003 hat der Bundesrat die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung beschlossen. Für Jäger und Sportschützen sowie Waffensammler gelten demnach folgende Bestimmungen:
 
Jäger:
Inhaber eines gültigen Jagdscheins sind zum Erwerb von Jagdwaffen berechtigt. Alle Waffen von Jägern werden weiterhin auf der grünen WBK eingetragen. Erworbene (erlaubsnispflichtige) Waffen sind innerhalb von 14 Tagen zur Eintragung bei der Behörde zu melden. Langwaffenmunition darf weiterhin auf den Jagdschein erworben werden. Für Kurzwaffenmunition benötigt der Jäger eine Erwerbsberechtigung, die durch Eintrag in die grüne Waffenbesitzkarte erteilt wird. Jagdscheininhaber müssen kein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Langwaffen und bis zu 2 Kurzwaffen nachweisen. Für Kurzwaffen ist jedoch weiterhin ein Voreintrag erforderlich. Die Altersgrenze für den Erwerb von Schusswaffen wurde von 16 auf 18 Jahre erhöht. Inhaber eines Jugendjagdscheins dürfen keine eigenen Waffen (auf Dauer) erwerben. Sie dürfen jedoch Jagdwaffen während der Ausübung der Jagd oder während des Trainings im jagdlichen Schießen erwerben, besitzen oder ohne besondere Erlaubnis führen.
 
Sportschützen:
Es gibt weiterhin 2 Arten des Waffenerwerbs, d.h. über die grüne und die gelbe Waffenbesitzkarte. Die gelbe Waffenbesitzkarte ist in Ihrem Umfang erheblich erweitert worden. Bisher berechtigte Sie nur zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen in unbegrenztem Umfang.
 
Seit dem 1. April 2003 kann man eine gelbe WBK auch zum Erwerb und Besitz von folgenden Waffen beantragen:
    Einzellader-Langwaffen mit gezogenen und glatten Läufen
    Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen ( z.B. mehrschüssige Repetierbüchsen )
    Einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition
    Mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung ( Perkussionswaffen )
 
Alle Waffen, die zukünftig auf die gelbe WBK erworben werden, sind zahlenmäßig für Sportschützen nicht beschränkt. Voraussetzung für die Erteilung einer gelben WBK ist die Mitgliedschaft in einem Verein eines anerkannten Schießsportverbandes. Weiterhin muss der Sportschütze nachweisen, dass er als Mitglied seit mindestens 12 Monaten (nicht mehr 6 Monate) den Schießsport regelmäßig betreibt. Dies hat der anerkannte Schießsportverband oder ein ihm angegliederter Teilverband zu bescheinigen, nicht mehr der Verein.
 
Des Weiteren hat der Sportschütze ein gesetzlich anerkanntes Bedürfnis zum Erwerb und Besitz von bis zu drei halb-automatischen Langwaffen und bis zu zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition. Auch wird es weiterhin für Sportschützen möglich sein, mehr Waffen zu erwerben, als in diesem Kontingent festgelegt sind. Hierfür ist dann – wie bisher auch schon – erforderlich, dass mit Hilfe einer Bescheinigung des Schießsportverbandes glaubhaft gemacht wird, dass die weitere Waffe entweder
    zur Ausübung einer weiteren Disziplin nach Sportordnung des Verbandes benötigt wird, oder
    zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist.

Alle Waffen, die Sportschützen erwerben und besitzen dürfen und die nicht über die gelbe WBK ohne Einzelbedürfnisnachweis erworben werden, sind auf die grüne Waffenbesitzkarte einzutragen.Um einen Voreintrag für eine bestimmte Waffe zu bekommen, muss bei Sportschützen durch Verbandsbescheinigung glaubhaft gemacht werden, dass:
     1. man als Mitglied seit mindestens 12 Monaten (zuvor 6 Monate) den Schießsport in einem Verein regelmässig betreibt und
    2. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.
 
Der Voreintrag berechtigt zum Erwerb binnen eines Jahres. Erworbene Waffen sind innerhalb von 14 Tagen zur Eintragung bei der zuständigen Behörde zu melden. Ein Bedürfnis für den Erwerb der für die Sportwaffen bestimmten Munition wird bei Mitgliedern anerkannter Schießsportverbände vom Gesetz als gegeben angesehen. Die Erwerbsberechtigung wird durch Eintrag in die Waffenbesitzkarte bei der jeweiligen Waffe erteilt, für andere, nicht in der eigenen WBK eingetragene Waffen, kann eine Munitionserwerbsberechtigung durch einen Munitionserwerbsschein erteilt werden. Dieser ist für den Erwerb von Munition sechs Jahre gültig und für den Besitz unbegrenzt.
 
Wie schon bei Jägern werden auch bei Sportschützen Alterserfordernisse an den Waffenerwerb (persönliche Eignung) gestellt. Sportschützen dürfen Schusswaffen erst ab dem 21. Lebensjahr erwerben. Dies gilt nicht für Schusswaffen bis 5,6 mm (200 Joule Mündungsenergie) und für Einzellader-Flinten mit Kaliber 12 und kleiner (d.h. Altersgrenze 18 Jahre). Sportschützen, die Großkaliberwaffen erwerben wollen und noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, müssen ein fachärztliches Gutachten vorlegen, welches ihnen die persönliche Reife bescheinigt.
 
Waffensammler:
Die rote (rosa) WBK für Waffensammler und Waffensachverständige wird es weiterhin geben. Eine behördliche Einzelgenehmigung für den Erwerb der auf der Vorderseite aufgeführten Waffen des Sammlergebiets ist nicht erforderlich.
 
Waffenaufbewahrung erlaubsnispflichtiger Waffen:
Grundsätzlich gilt: „Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen“. Dies ist die allgemeine Regelung zur Aufbewahrung, die das Waffengesetz in § 36 Abs. 1 trifft. In der Durchführungsverordnung sind Mindestanforderungen für die Aufbewahrung von Langwaffen, Kurzwaffen und Munition definiert. Die Mindestanforderungen gelten bundeseinheitlich und somit für alle Bundesländer gleich. Nachfolgend einige Besonderheiten:
 
     1. „Überkreuzverwahrung“ ist zulässig: d.h. in einem A- oder B-Schrank darf Munition auch mit Waffen zusammen verwahrt (d.h. nicht durch separates Innenfach getrennt) werden, wenn die Kaliber der Munition nicht zu den Kalibern der Waffen passen
    2. „gemeinschaftliche Aufbewahrung“ ist zulässig: d.h. Personen, die Waffen besitzen und in häuslicher Gemeinschaft leben, dürfen ihre Waffen in einem oder mehreren gemeinsamen Behältnissen aufbewahren.
 
Achtung: Gesetzesänderung !

Die neuen Transport-Vorschriften für den Transport von Munition:
In der Anlage 2 der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE) wurde für den innerdeutschen Transport geregelt, dass für Fahrzeuge im Straßenverkehr, die in Deutschland zugelassen sind, die internationalen Vorschriften (ADR) bei der Beförderung von Patronen nur bis zu 5 kg Bruttomasse pro Fahrzeug gelten. Wenn man nur alleine an den Kauf und die Beförderung von Jagd- oder Sportschrotpatronen denkt, so ist diese 5 kg-Grenze reichlich knapp bemessen. In dieser Gesetzesvorlage steht die Vorschrift: Sie haben bei einer Beförderung von mehr als 5 kg Munition einen Feuerlöscher mit mindestens 2 kg der Brandklasse A, B und C mitzuführen. GLORIA Feuerlöscher Brandklasse A, B und C, Inhalt: 2 kg.
 
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